Baumbestellung / Förderung von Baumpflanzungen im Landkreis Tübingen– bis 28. November einreichen

Liebe Mitglieder und Freunde des OGV Weilheims,
Der OGV Weilheim hat auch dieses Jahr einen Antrag auf Förderung von Baumpflanzungen beim LRA Tübingen gestellt. Bis zu 150 Bäume werden mit einem Betrag von 20 EUR pro Baum gefördert.
Baumbestellungen:
Es können Sich noch kurzfristige an einer Bestellaktion beteiligen. Wir haben Angebote für einer regionalen Baumschule und einer bio-zertifizierte Baumschule von 35 – 40 EUR pro Apfel- und Birnbaum.
Bei Kauf auf eigene Rechnung, bitte folgendes beachten.
Die originalen Kaufbelege mit Rechnungsdatum vom 01.01.2025-30.11.2025 zusammen mit einer Liste der gepflanzten Bäume müssen bis zum 30. November beim OGV Weilheim, Wilonstr. 140, 72072 Tübingen-Weilheim eingegangen sein. Sollten mehr als 150 Bäume zur Förderung beantragt werden, wird nach Eingangsdatum gefördert.
Folgende Verpflichtungen/Auflagen sind gemäß dem Bewilligungsbescheid zu beachten:
  • Es werden Obsthochstämme gepflanzt (Apfel, Birne, Kirsche, Quitten, Zwetschgen) mit einer Stammhöhe von 180 cm (muss auf Kaufbeleg gekennzeichnet sein)
  • Bei der Pflanzung sind die nachbarrechtlichen Grenzabstände zu beachten.
  • Pflanzungen innerorts, in Hausgärten und auf eingezäunten Freizeitgrundstücken sind nicht zuwendungsfähig.
  • Für den Verwendungsnachweis können nur Originalbelege anerkannt werden.
  • Es ist eine Auflistung beizufügen aus welcher zu entnehmen ist auf welcher Parzelle wie viele Bäume gepflanzt wurden (siehe oben)
Die Liste (idealerweise in digitaler Form an wehinger@naccon.eu) muss folgende Informationen umfassen:
Name/Adr.
Anzahl Bäume
Art
Gemarkung
Gewann
Nummer Flurstück
Rechnungs-betrag in €
A. Apfel
Baumweg X
7207X Tü.
Tel./ email
X
Apfel, Birne, Quitte,
Kirsche etc.
Weilheim, Derendingen, Hirschau, etc.
Tal
Mittl. Bangert, etc.
XXX
XXX.XX
Bitte senden Sie mit diesen Angaben auch gleich Ihre Bankdaten, damit wir den Förderbetrag überweisen können.
Die Maßnahmen wird mit Mitteln des Ministeriums für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg und Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Rahmen der Landschaftspflegrichtlinie 2015 LPR gefördert.
Freundliche Grüße
Thomas Wehinger (1. Vorsitzender)
Wilonstraße 140
72072 Tübingen-Weilheim