Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Weilheim und Kreßbach,
es ist heiß und das gesammelte Regenwasser ist bei den meisten leer. Einige bedienen sich daher an öffentlichen Brunnen, um Gärten und Obstbäume zu wässern.
Das Landratsamt als zuständige Behörde hat am 06.07. eine Allgemeinverfügung herausgegeben:
„Wegen der andauernden Trockenheit hat das Landratsamt Tübingen eine zeitlich befristete Verfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme erlassen. […] Das Landratsamt Tübingen beschränkt deshalb per Allgemeinverfügung ab sofort bis zum 30.09.2026 den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch an den oberirdischen Gewässern im Landkreis Tübingen – ausgenommen bleiben derzeit die Gewässer Neckar, Ammer und Echaz. Danach ist es verboten, Wasser mittels Pumpen aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen. Das Schöpfen von Wasser lediglich mit Handgefäßen – wie Eimern und Gießkannen – bleibt noch zulässig. Ein Aufstauen von Gewässern hierzu ist untersagt. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern geahndet werden.
Auch mit Blick auf die gegenwärtige Hitzeperiode appelliert das Landratsamt an das Verantwortungsbewusstsein aller, besonders sparsam mit der Ressource Wasser umzugehen.“
https://www.kreis-tuebingen.de/
Bitte halten Sie sich an den Appell des verantwortungsbewussten Verhaltens. Das Wasser, vom Brunnen des Weilheimer Friedhof Richtung Landgraben speist den nahegelegenen Tümpel, der für Insekten und Wassertiere ein wichtiger Lebensraum ist.
Und eine zweite Bitte für verantwortungsbewusstes Verhalten möchte ich hier anschließen. In den Sommermonaten machen sich manche Kinder einen Spaß aus den Hundekotbeuteln, die in der Nähe des Rammert-Spielplatzes entnommen werden können, Wasserbomben zu basteln und die Plastikreste im Landgraben zu lassen. Aus verschiedenen nachvollziehbaren Gründen ist dies untersagt. Bitte weisen Sie Ihre Kinder darauf hin.
Herzlichen Dank und beste Grüße
Ulrike Baumgärtner

