PV und Ortsbildsatzung

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Weilheim und Kreßbach,

im Rahmen eines Vortrags über Solaranlagen, der vom DorfTreff organisiert wurde, kamen Fragen über die Möglichkeiten der Errichtung von Solaranlagen im Bereich der Ortsbildsatzung auf.

In der ursprünglichen Fassung der Ortsbildsatzung für Weilheim steht folgender Passus:

„Solaranlagen sind, soweit möglich, nur auf dem von der öffentlichen Verkehrsfläche abgewandten Grundstücksfläche auf dem Erdboden zulässig.“ (§6)

Dies wurde allerdings in einem Beiblatt zur Ortsbildsatzung wie folgt geändert:

„§6 Solaranlagen

Ziel: Es sollen energetisch sinnvolle Vorhaben berücksichtigt werden. Dabei sind für Solar- und PV-Anlagen verträgliche Standorte und eine ortsbildgerechte Gestaltung zu wählen.

Anwendung: Anlagen sind auch auf der Straßen zugewandten Seite möglich, aber in ortsbildverträglicher Gestaltung. Eine Beratung zur Größe, Lage, Geometrie, Farbe und Oberfläche der Anlage ist erforderlich.“

Wichtig ist, die vorherige Absprache mit der Bauverwaltung vor Errichtung der Anlage. Ansprechperson für die Ortsbild- und Erhaltungssatzungen ist Martin Sander (martin.sander@tuebingen.de).

Mit besten Grüßen

Ulrike Baumgärtner